Wir hatten überlegt, das „EASY-Gap“ zu visualisieren. Das EASY-System ist eine einfache Registrierung bei der Einreise. Dem gegenüber steht die Anzahl Erstanträge auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Wie und wann liefen die Zahlen aus dem EASY-System und die Anzahl Erstanträge auseinander? Bei der Recherche fanden wir heraus, dass das Bundesamt für politische Bildung das schon gemacht hat: https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/flucht/218788/zahlen-zu-asyl-in-deutschland, Abschnitt „Registrierte Asylsuchende und Asylanträge im Vergleich“.
Am besten schaut Ihr das Original an bei der bpb, das ist aktuell, aber hier ist der Plot bis Juni 2016 nachgebastelt:
Die Zahlen lagen lange nah aneinander, bis Mitte 2015 die EASY-Zahlen deutlich stiegen, die Antragszahlen nur leicht. Minister de Maizière gelang es wieder einmal, mit Zahlen für Verwirrung zu sorgen, vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/fluechtlingszahlen-nicht-ganz-easy-13791861.html . Er stieg im August darauf um, die EASY-Zahlen als Anzahl neu ankommender Flüchtlinge angegeben, vorher waren die Antragszahlen genannt worden. Plötzlich sprang der monatliche Zugang von 37.531 Anträgen im Juli auf 104.460 Registrierungen im August. Auch die bekannte Zahl von 1.091.894 im Jahr 2015 angekommenen Flüchtlingen sind die EASY-Registrierungen. Erstanträge gab es in dem Jahr nur 442.000 (Quelle: https://kleineanfragen.de/bundestag/18/7625-ergaenzende-informationen-zur-asylstatistik-fuer-das-jahr-2015).
Die Wahrheit liegt dazwischen, und ist noch unbekannt. Im EASY-System gibt es viele Fehl- und Mehrfachregistrierungen. Viele sind weitergereist. Andererseits sind die Antragszahlen zu niedrig, weil viele Flüchtlinge keine Anträge mehr stellen konnten, sie haben schlicht keinen Termin vom BAMF bekommen. Die Bundesregierung schreibt in der oben zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage:
„Denkbare Gründe hierfür könnten z. B. Rückreisen in das Heimatland, Weiterreisen in einen anderen Staat oder das Untertauchen in die Illegalität sein. Bezogen auf die Verteilung im Rahmen des EASY-Systems könnten auch Mehrfachanträge eine Rolle spielen. Eine Verifizierung ist hier aber bereits deshalb nicht möglich, da im EASY-System keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.“