Die Grafik ist auch hier: //datawrapper.dwcdn.net/OSVjD/2/
Die Schutzquote sagt aus, wie viele Flüchtlinge die Berechtigung erhalten, in Deutschland zu bleiben. In Prozent, also geteilt durch eine Gesamtzahl. Die Frage ist: Was ist die richtige Gesamtzahl?
Das BAMF weist die „Gesamtschutzquote“ aus (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschutzquote oder http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/asylzahlen-node.html, Abschnitt „Unterschiede zwischen nationalen und europäischen Asylstatistiken“).
Sie teilen durch alle erledigten Asylanträge, inklusive der „sonstigen Verfahrenserledigungen“. Das sind Anträge, die sich erledigt haben durch Weiterreise, Heirat, Dublin, Rückzug – also solche, die nie inhaltlich geprüft und nie entschieden wurden, weder positiv noch negativ. Diese Anträge mit Ausgang „nicht entschieden“ gehören nicht in die Quote. Das ist irreführend und suggeriert, dass diese Fälle negativ entschieden wurden.
Deshalb rechnen Eurostat und der Münchner Flüchtlingsrat die „bereinigte Schutzquote“ aus, ohne die „sonstigen Verfahrenserledigungen“. Sie ist etwas höher als die „Gesamtschutzquote“ des BAMF.
Gesamtschutzquote = (pos)/(neg + pos + nicht entschieden) <= (pos)/(neg + pos) = bereinigte Schutzquote
In keiner dieser beiden Schutzquoten sind die Anträge, die vom BAMF abgelehnt und vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden. Die endgültive Schutzquote liegt deshalb noch höher.
Manchmal werden extrem niedrige Schutzquoten von wenigen Prozent verbreitet, die vollkommen irreführend sind. Sie weisen nur das nach Art. 16a GG zuerkannte Asyl – auf diesen Artikel kann sich seit dem „Asylkompromiss“ von 1992 fast niemand mehr berufen. Deswegen erhalten Flüchtlinge ihren Status seitdem im Wesentlichen nach § 60 AufenthG (vgl. http://mediendienst-integration.de/artikel/anerkennungsquote-hoeher-als-berichtet.html ).